§ 1 Geltung der Bedingungen
Es gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Unternehmers ausschließlich deren hier niedergeschriebenen Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Auftraggeber bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen ist, sie aber dem Auftraggeber bei einem Auftrag, Rechnung oder Angebot etc. zugegangen ist. Abweichungen von diesen AGB und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn das Unternehmen (Auftragnehmer) sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Art, Umfang der Leistung, Dauer der Leistung
1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet oder durch eine autorisierte Person fernmündlich bestätigt hat.
2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Änderungen/Erweiterungen/Reduzierungen des Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn Sie nach Art und Umfang schriftlich oder in Ausnahmefällen auch mündlich von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.
3. Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund Ereignissen, die dem Unternehmen die Leistungsausführung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, witterungsbedingte Ausfälle, Aussperrungen, behördliche Anordnung und wenn sie beim Auftraggeber eintreten, hat der Auftragnehmer auch bei verbindlichen Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer für den noch nicht erfüllten Teil seiner Leistung dies in einer angemessenen Anlaufzeit nachzuholen. 4. Die Auftragsdauer für Unterhaltsreinigungen (Gebäudeinnenreinigung) beträgt – soweit nichts anderes vereinbart wurde- ab Auftragsbeginn 3 Monate. Wird die Dienstleistung nicht zum Monatsletzten vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, so verlängert sich der Auftrag um einen weiteren 1 Monat. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer ist zur Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt wenn 1. über das Vermögen ein Insolvenz- oder ein Konkursverfahren eröffnet ist 2. die Zahlungen des Auftraggebers nicht nur vorübergehend eingestellt werden 3. die Bestimmungen des Vertrages nicht nur geringfügig verletzt werden.
5. Die vertraglich oder die im Angebot festgelegten zu reinigenden Flächen müssen für unser Personal freizugänglich sein.
6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder mittelbar noch unmittelbar Arbeitskräfte für sein Unternehmen abzuwerben oder ohne Zustimmung derselben zu beschäftigen.
§3 Abnahme der Leistung
1. Die Abnahme der Reinigungsleistung ist als fehlerfrei vom Auftraggeber anerkannt, sofern dieser nicht innerhalb eines Arbeitstages und bei wiederkehrenden Arbeiten – spätestens bei Inanspruchnahme- reklamiert hat.
2. Eine Haftung für Beseitigung von Mängeln bzw. Übernahme von Folgekosten, die nach dem Zeitraum gemeldet werden, oder wenn der Auftraggeber keine Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt hat, ist ausgeschlossen.
3. Bei einmaligen Werksleistungen (z.B. Bauendreinigung, Sonderreinigungen) erfolgt die Abnahme –ggf. auch abschnittsweise-nach Meldung des Auftragnehmers an den Auftraggeber, am folgenden Werktag kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Sollten die bereits gereinigten Flächen durch andere Gewerke erneut verschmutzt werden, wird die nachträglich ausgeführte Reinigung nach Stunden per Nachweis abgerechnet.
4. Sollte ein grober Mangel nicht beseitigt werden, trotz mehrfacher Aufforderung des Auftraggebers, kann dieser die Vergütung nach vorheriger Absprache mindern. Schadensersatz kann nur bei nachweisbar grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz verlangt werden. Bei einmaligen Leistungen auf den vertragstypischen Werkslohn, bei wiederkehrenden Leistungen auf einem Monatslohn.
§ 4 Preise
Die im Angebot angegebenen Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei den Änderungen ändern sich die Preise dementsprechend. Die angegeben Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
1. In den angegebenen Preisen für Dienstleistungen sind, sofern nicht extra aufgeführt, keine Kosten für gegebenenfalls zur Reinigung benötigten Hubarbeitssbühnen, Gerüste oder sonstige Geräte enthalten. Diese werden, sofern erforderlich, entweder vom Auftraggeber gestellt oder vom Auftragnehmer gesondert in Rechnung gestellt.
2. Bei wiederkehrenden Dienstleistungen (z.B. Unterhaltsreinigung) sind im Monatspauschalpreis bereits Feiertage berücksichtigt. Fällt der vereinbarte Reinigungstermin auf einen Feiertag, besteht weder Anspruch auf Nachholung der Dienstleistung noch auf Kürzung der Rechnung. Dies gilt auch für betriebsfreie Tage des Auftraggebers.
3. Hygieneartikel wie Seife, Handtuchpapier, WC-Papier, Duftmittel, Desinfektionsmittel, Toilettenbürsten, Beckensteine, werden bei Lieferung durch den Auftragnehmer separat in Rechnung gestellt. Kosten für die normalen zur Reinigung erforderlichen Materialien sind im Preis mit inbegriffen. Strom, Wasser sowie abschließbare Unterstellmöglichkeit für Reinigungsbedarf stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.
§ 5 Sicherheitseinbehalt
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.
§6 Haftung
Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Deckungssummen: 2.000.000,00 € für Personenschäden
1.000.000,00 € für Sachschäden u. Vermögensschäden
1.000.000,00 € für Bearbeitungsschäden
1.000.000,00 € für Schlüsselschäden* *Bei Schlüsselschäden wird nur gehaftet, wenn ein lückenloser Schließbericht vorliegt sowie nach Wert der Schließanlage.
1.000.000,00 € für Allmählichkeitsschäden
2.000.000,00 € Umwelt/Gewässerschäden (Personenschaden) 1.000.000,00€ Umwelt/Gewässerschäden (Sachschaden)
Der Auftragnehmer haftet nur für die oben genannten Schadenshöchstgrenzen.
§ 7 Zahlungen
1. Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen des Auftragnehmers nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Skonto wird nicht gewährt.
2. Bei monatlich laufenden Reinigungsaufträgen (Unterhaltsreinigung) stellt der AN jeweils zum Ende des laufenden Monat die Rechnung. Zahlbar wie unter 1. beschrieben.
3. Eine Zahlung gilt erst dann erfolgt, wenn der AN über das Geld verfügen kann.
4. Mahnungen werden dem AG mit 10,00€ in Rechnung gestellt und zu dem offen stehenden Saldo hinzugerechnet. Bei erheblichen Zahlungsverzögerungen werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem gültigen Basiszinssatz gemäß §247 BGB berechnet.
5. Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich unbar und auf die jeweilig abgedruckte Bankverbindung zu leisten.
§ 8 Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten soweit im Rahmen des BDSG § 26 zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.
§ 9 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.